§ 7
Schlussbestimmungen
(1) Abschnitt I der Anlage A tritt am 1. Februar 1994, Abschnitt II der Anlage A am 1. Oktober 1994 in Kraft; im Übrigen tritt die Gebührenordnung am 1. Januar 1994 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Gebührenordnung tritt die Gebührenordnung für das Schulwesen sowie für den Bereich der Berufsbildung und allgemeinen Fortbildung vom 29. Juli 1980 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 245) in der geltenden Fassung außer Kraft.
(3) Gebührenrechtsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Gebührenordnung bereits entstanden sind, werden nach bisherigem Recht abgewickelt.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 7. Dezember 1993.