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III

Fachbehörde nach §§ 42 und 44 bis 46 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 404) in der jeweils geltenden Fassung ist die Fachbehörde, die Fachbehörde nach den für die Durchführung der jeweiligen verwaltungsbehördlichen Verfahren festgelegten Zuständigkeiten ist.