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Verordnung
über den Vorbereitungsdienst
und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen
(VVZS)
Vom 14. September 2010
Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 535
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Verordnung vom 16. April 2013 (HmbGVBl. S. 165)*)
Fußnoten
*)

Gemäß § 2 Abs. 2 der Änderungsverordnung gelten für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die vor dem 1. Februar 2013 eingestellt worden sind, die bisherigen Vorschriften, es sei denn, der Vorbereitungsdienst wurde für mehr als vier Monate unterbrochen.