Anlage 12
(zu § 52)*)
Stundentafel für die Studienstufe des Hansa-Kollegs
| Fächer in den Aufgabenfeldern |
Unterrichtsstunden1 insgesamt |
|
| Kernfächer2 |
Deutsch |
4563 |
| Mathematik |
4563 |
|
| Fremdsprache |
4563 |
|
| Fächerverbund im Profilbereich |
Profilgebendes Fach/ Profilgebende Fächer |
760 (912)2, 4 |
| Begleitendes Unterrichtsfach/ Begleitende Unterrichtsfächer |
||
| Seminar |
152(0)5 |
|
| Weitere Fächer aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich, soweit diese nicht bereits im Fächerverbund im Profilbereich unterrichtet werden |
Bildende Kunst, Musik oder Theater |
76 |
| Fremdsprache oder Fächer aus dem mathematisch naturwissenschaftlich-technischen oder dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld |
114 |
|
| Religion oder Philosophie |
114 |
|
| Summe der Belegverpflichtung |
25846 |
- *)
Anlage 12 tritt gemäß § 57 Abs. 1 am 1. August 2009 in Kraft.
- 1)
Ein Schuljahr wird rechnerisch mit 38 Unterrichtswochen veranschlagt.
- 2)
Kernfächer können in den Profilbereich integriert werden. In diesem Fall erhöht sich die Unterrichtsstundenzahl im Profilbereich um die Zahl der Unterrichtsstunden, die in den integrierten Kernfächern unterrichtet werden müssen.
- 3)
Kernfächer werden mit jeweils 4 Wochenstunden unterrichtet.
- 4)
Profilgebende Fächer werden mit jeweils 4 Wochenstunden unterrichtet.
- 5)
Wird kein Seminar unterrichtet, entfallen die Stunden auf ein Fach oder mehrere Fächer des Profilbereichs.
- 6)
Von diesen Stunden müssen mindestens 304 Stunden in einem naturwissenschaftlich-technischen Fach oder mehreren naturwissenschaftlich-technischen Fächern sowie mindestens 304 Stunden in einem Fach oder mehreren Fächern aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (ohne Religion und Philosophie) unterrichtet werden.